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Wie beantragt man die BAFA-Förderung? Wir sprachen mit den Energieberatern von ESK.

10.08.2021  | 
Promotion
Frage: Herr Werner, das Thema Energieeffizienz ist ja nicht erst seit der Klimadebatte und Fridays for Future auf der Tagesordnung, aber in den letzten Jahren wird vermehrt darüber diskutiert. Für Sie als Energieberater und Ihr Unternehmen ESK - spüren Sie, dass der Andrang größer geworden ist?

ESK: Unser Unternehmen ist im Zuge der Liberalisierung des Strommarktes entstanden und seitdem machen sich immer mehr Unternehmen ihre Gedanken, wie sie energieeffizienter werden können. Wir haben ja unseren Fokus auf landwirtschaftlichen Betrieben und da ist der Andrang in den letzten Jahren nochmal spürbar größer geworden. Die Änderungen am EEG haben sicherlich ihren Anteil dazu beigetragen. Wir bearbeiten mittlerweile mehrere hundert Anträge im Jahr. Das ist für unser kleines mittelständisches Unternehmen mit 18 Mitarbeitern eine ordentliche Hausnummer. Das funktioniert natürlich nur, weil wir uns seit vielen Jahren mit dieser Art von Betrieben und ihren Besonderheiten beschäftigen und ganz genau wissen, wo typische Einsparpotenziale vorliegen könnten.


Frage: Was genau versteckt sich hinter Energieberatung? Welche Aufgaben übernehmen Sie?

ESK: Vereinfacht gesagt: Wir schauen von der Messstelle bis zur Messstelle - was können wir alles machen? Wir betrachten also den kompletten wirtschaftlichen Betrieb. In der Regel haben diese eine PV-Anlage, Windkraft, Biogas usw. Alles, was dort an Energie produziert wird, aber auch was in nachwachsenden Rohstoffen oder in der Gülle steckt, beziehen wir in unsere Analyse ein und versuchen die Fragen zu beantworten: Wieviel Energie kann der Betrieb produzieren und wieviel braucht er selbst? In der Lastganganalyse sehen wir uns dann die Grundlast und Spitzenlast an und erstellen ein Lastprofil. Auf dieser Grundlage entwickeln wir ein Konzept, wie auf der einen Seite Energie eingespart und auf der anderen Seite ein möglichst hoher Eigenverbrauch erreicht werden kann, während wir für den restlichen Strom die besten Konditionen zu erzielen versuchen. Da es rechtliche Einschränkungen gibt, gehen wir sogar einen Schritt weiter und begleiten den Betrieb auch bei diesen Fragen. Wir sind zwar keine Juristen und machen rechtlich keine Beratung, aber wir weisen den Kunden darauf hin und sagen: ‚Pass mal auf, hier hast du ein Problem, da könnte es dich treffen. Wie sieht‘s jetzt aus und wie sieht es in der Zukunft aus? Ich darf z.B. nicht einfach unter dem landwirtschaftlichen Betrieb Strom erzeugen und anderen Betrieben intern weitergeben, ohne dass dies entsprechend mit geeichten Zählern gemessen wird.
 

Frage: Was sind denn in einem landwirtschaftlichen Betrieb die typischen Energiefresser?

ESK: Das darf man dem Landwirt eigentlich gar nicht sagen, aber dazu zählt vor allem das Futter. Verarbeitung, Lagerung, Transport – da geht viel Energie verloren. Neben der Fütterung kann an vielen Stellschrauben gedreht werden, an der Einstellung und Betriebsdauer der Rührwerke, an der Temperatur. Es gibt so viel Potenzial, wo man anpacken kann, das macht das Thema aber auch sehr komplex. Und da man ja in Prozesse eingreift und diese sinnvoll ändern muss, verlangt das schon nach etwas Knowhow.
 

Frage: Ein Hilfsmittel, um die Kosten zu senken, ist die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Wer oder was wird da konkret gefördert? Dabei geht es sicherlich nicht nur um den Austausch von energieintensiven Glühlampen?

ESK: Nun, grundsätzlich gefördert werden alle als KMU (kleine mittelständische Unternehmen) definierten Betriebe mit bis zu 249 Mitarbeitern und maximal 50 Mio.€ Jahresumsatz. Das heißt aber nicht, dass nicht auch größere Betriebe förderfähig sind, aber die Fördersätze sind dann um ca. 10 Prozent geringer. Gefördert werden alle energieeffizienten oder effizienzsteigernde Maßnahmen, also geringerer Energieeinsatz bei gleichem Output. Es gibt insgesamt vier Module:
 
  1. Querschnittstechnologien
  2. Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
  3. MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
  4. Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
 
Bei unseren Kunden bewegen wir uns meistens im vierten Modul.

 
Frage: Kann jeder einen Antrag bei der BAFA stellen?
 
ESK: Das kommt auf das Modul an, aber bei Modul 4, was besonders interessant ist, geht es allein deswegen schon nicht, weil derjenige, der den Antrag einreicht, bei der BAFA gelistet sein muss. Dazu zählen vor allem die energieberatenden Unternehmen mit ihren Mitarbeitern. Neben dem Listing ist aber auch noch das technische Verständnis notwendig und das Wissen, wie der Antrag bewilligt wird. Wir haben uns über die Jahre mit der BAFA ein gutes Verständnis füreinander erarbeitet. Man spricht gewissermaßen dieselbe Sprache. Wir wissen mittlerweile, was sie im Antrag erwarten, und die Mitarbeiter vom BAFA verstehen unsere Konzepte. Das ist wirklich ein zentraler Punkt. Wir erleben immer wieder frustrierte Kunden, die uns sagen: ‚BAFA-Förderung habe ich einmal versucht, das hat nichts gebracht.‘ Oft hat der Kunde da aber einfach irgendwann aufgegeben und freiwillig auf die Fördergelder verzichtet. Das Antragsverfahren ist in allen Modulen sehr kompliziert, wenn man keine Routine darin hat.

 
Frage: Wann ist der richtige Zeitpunkt, um die Förderung zu beantragen? Werden erst die Investitionen getätigt und dann die Kosten eingereicht?

ESK: Man kann es nicht oft genug erwähnen. Es kann nicht nachträglich ein Förderantrag für eine durchgeführte Maßnahme gestellt werden! Das Datum der Antragsstellung muss vor dem der Rechnung sein. Es gibt zwar die Möglichkeit, eine vorläufige Genehmigung zu erhalten, aber das Risiko trägt der Antragsteller. Sollte der Antrag wider Erwarten nicht genehmigt werden, muss er die Kosten für die Maßnahme komplett selbst tragen. Und auch hier gilt, erst den Antrag stellen, dann kaufen.

 
Frage: Wenn der Antragssteller also erst nach Antragstellung, idealerweise aber nach der Genehmigung, seine Maßnahmen umsetzen darf, wie lange hat er dann Zeit dafür? Die finanzielle Situation kann sich ja schließlich, wie wir es zurzeit durch Corona sehen, auch ganz schnell ändern.
 
ESK: Der Antragsteller ist hier eigentlich nicht unter Druck, sondern kann die bewilligten Maßnahmen innerhalb von zwei Jahren nach der Bewilligung umsetzen.

 
Frage: Und wenn er sich in der Zeit umentscheidet und eine Maßnahme anpassen möchte? Es könnte ja vorkommen, dass ein Hersteller ein Produkt einstellt.
 
ESK. Es muss das umgesetzt werden, was beantragt wurde. Da ist die Behörde klar in ihrer Aussage. Wenn sich was an den geplanten Maßnahmen ändert, muss der Antrag angepasst und erneut eingereicht werden. Aber in der Praxis kommt das eigentlich nicht vor. Was vorkommen kann, ist, dass eine Investitionssumme X genehmigt wurde, aber mehr umgesetzt als beantragt wurde. In dem Fall kann man nach der Bewilligung des ursprünglichen Antrags innerhalb eines Monats eine Aktualisierung beantragen. Das sollte aber vermieden werden. Es macht bei manchen Maßnahmen Sinn, dass nicht alle zusammengefasst werden, und mehrere Anträge hintereinander gestellt werden.
 

Frage: Wieviel Zeit benötigt ein Antrag bis zu Genehmigung?
 
ESK: Hier gibt es nur eine richtige Antwort: Es kommt drauf an. Da wir mittlerweile wissen, welche Unterlagen für die Behörde wichtig sind, können wir als Betrieb den Antrag innerhalb von 5 Tagen finalisieren. Mit der klaren Einschränkung, dass uns alle notwendigen Unterlagen vom Antragsteller vorliegen. Beim Bestandskunden, dessen Anlage komplett angelegt ist und vielleicht nur aktualisiert werden muss, geht es relativ schnell. Ein Neukunde muss einmal komplett erfasst werden und da tun sich einige sehr schwer, einen großen Ordner aus dem Schrank zu ziehen und zu sagen: ‚Das ist meine Anlage‘. Die Behörde selbst benötigt zwischen vier und acht Wochen für ihre Entscheidung, durch Corona dauert zurzeit aber alles etwas länger.
 

Welche Unterlagen genau benötigen Sie vom Antragssteller, um den Eintrag einreichen zu können?
 
ESK: Generell müssen wir zuerst den energetischen Ist-Zustand erfassen, damit wir im nächsten Schritt darlegen können, was der angestrebte verbesserte Soll-Zustand ist. Außerdem benötigen wir einige allgemeine Informationen zum Unternehmen, also zum Beispiel die Größe, Umsatz und so weiter. Das ist bei einer Neuinvestition, bei der ich keinen Vergleich habe, gar nicht so einfach. Wir entwickeln ein Szenario, in dem wir beschreiben, was passiert wäre, wenn man diese Maßnahme nicht durchgeführt hätte. Abwärmenutzung ist ein gutes Beispiel, da diese grundsätzlich gefördert wird. Die Abwärme ist vor der Maßnahme in die Atmosphäre entwichen und damit verpufft. Durch deren Nutzung erzielen wir einen Effizienzgewinn. Da es keinen Vorher-Nachher-Vergleich gibt, müssen wir glaubhaft erklären können, was die Maßnahme bringt.
 
Auf der anderen Seite habe ich im Nachgang eine Ultraschallanlage oder etwas ähnliches, die möglicherweise in dem Zusammenhang einen Einfluss auf die gesteigerte Effizienz hat. Da müssen wir besonders aufpassen, dass keine Maßnahmen mit einbezogen werden, die bereits gefördert wurden. Das führt fast automatisch zu einer Ablehnung des Antrags.
 
Frage: Wie kommt der Antragsteller an sein Geld? Muss er seine Rechnungen selber einreichen?
 
ESK: Bei uns bekommt der Antragsteller das Rundum-sorglos-Paket. D.h. wir begleiten ihn durch den ganzen Förderprozess.  Sind die Mittel bewilligt, benötigen wir von den beteiligten Unternehmen jeweils die Rechnungen sowie eine sogenannte Fachunternehmererklärung, in der bestätigt wird, dass die Maßnahmen auch wirklich umgesetzt wurden. Um die Einreichung kümmern wir uns dann. Das BAFA prüft diese Unterlagen und erkundigt sich noch beim Antragsteller, ob die Angaben korrekt sind. Wenn das der Fall ist, wird das Geld ausgezahlt. Wenn das BAFA noch Fragen haben sollte, sind wir natürlich immer zur Stelle.
 
 
Frage: Ist das Verfahren damit abgeschlossen?
 
ESK: Es kann passieren, dass das BAFA einen Nachweis dafür haben möchte, dass das, was wir mal ausgerechnet haben, auch tatsächlich eingetreten ist. Da sehen wir uns dann natürlich in der Pflicht, das zu prüfen und den Anlagenbetreiber damit nicht alleine zu lassen. Wir sind an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert und da gehört es dazu, dass wir den Kunden nicht im Regen stehen lassen und für ihn alles mit möglichst wenig Aufwand abläuft.
 

Frage: Kritiker würden sagen, die Förderung fördert vor allem den Geldbeutel der Energieberater, Händler und Hersteller und der Markt solle die Nachfrage regeln.
 
ESK: Im Pariser Abkommen ist festgehalten, dass 20% unserer energetischen Einsparpotenziale in der Energieeffizienz liegen. Und da die Maßnahmen dafür EU-weit umgesetzt werden sollen, müssen wir mehr tun. Wir sehen in unseren Berechnungen, dass das Einsparpotenzial z.B. bei Elektromotoren nahezu ausgereizt ist, während er bei Rührwerken und anderen Anlagenteilen massiv ist. Die Förderung sorgt dafür, dass ineffiziente Anlagenteile früher ausgetauscht werden. Natürlich rechnen die Betreiber in erster Linie mit den Investitionskosten und ein runderneuertes Rührwerk ist in der Regel ein Drittel günstiger, aber langfristig betrachtet ist sein Kostenvorteil durch eingesparte Energiekosten und die längere Standzeit größer. Der Schutz der Umwelt ist da noch gar nicht eingepreist. Ich denke, wir müssen etwas wegkommen von dem kurzfristigen Denken und mehr in die Zukunft schauen. Wir sind in Deutschland immer sehr gut damit gefahren, auf zukunftsträchtige Technologien zu setzen.

 
Frage: Wenn Sie schon die Zukunft ansprechen – wie sehen Sie die Zukunftsaussichten für die Biogasproduktion?
 
ESK: Wir glauben, dass die Biogasproduktion auch in Zukunft eine tragende Säule für die Versorgung mit nachhaltigem Strom sein wird. Biogas ist eine sehr zuverlässige Energiequelle und nicht, wie das ja zum Beispiel bei Solarenergie oder der Windkraft der Fall ist, vom Wetter abhängig. Für die Netzstabilität ist das natürlich Gold wert, weil so zum Beispiel drohende Engpässe verhindert werden können, ohne auf klimaschädliche Quellen wie etwa Kohle zurückgreifen zu müssen. Wichtig ist aber, dass die Biogasanlagenbetreiber auf der Höhe der Zeit bleiben und die notwendigen Investitionen nicht auf die lange Bank schieben.
 
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